Leistungen



Unsere Tätigkeit deckt das gesamte Spektrum des gewerblichen Rechtsschutzes ab. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung von Mandanten bei der Erlangung, Verteidigung, Aufrechterhaltung und Anfechtung von gewerblichen Sonderschutzrechten wie Marken, Geschmacksmustern (Designs), Patenten und Gebrauchsmustern.

Hierzu gehört auch die Beratung beim Abschluss eines Lizenzvertrages oder eines Kaufvertrages über eine solches Schutzrecht.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Gerichtsverfahren, bei denen es um die Frage der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts geht. Wenn ein Schutzrecht ohne Genehmigung des Schutzrechtsinhabers von Dritten benutzt wird, so liegt eine Schutzrechtsverletzung vor, die z.B. Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche auslösen kann.
Schließlich beraten und vertreten wir Sie in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht, dem Domainrecht sowie im Bereich des Wirtschaftsrechts.